Die Regeln dazu legt das Europäische Komitee zur Normung (CEN TC 411) fest. Über den nationalen Normenausschuss "biobasierte Produkte" wirken deutsche Fachleute und Interessengruppen mit, wenn Normen erarbeitet werden zu u.a. folgenden Themen:
- Bestimmung des biobasierten (Kohlenstoff-)Anteils von Produkten
- Nachhaltigkeitskriterien und Ökobilanzaspekte "biobasierter" Produkte
- Deklaration und Zertifizierung "biobasierter" Produkte
Darüber hinaus sollen dort die bislang existierenden Dokumente zu "biobasierten Produkten" (z.B. zu Bioschmierstoffen, Biotensiden, Biopolymeren) begrifflich harmonisiert werden.
Eine Verpackung muss "bio" sein, wenn "biobasiert" draufsteht
Die Arbeit der KNU-Umweltexpert/innen konzentriert sich dabei insbesondere darauf, strenge Ökokriterien für die Biomassen zu erwirken, aus denen "biobasierte" Produkte hergestellt werden sollen.
Weitere Nachhaltigkeitsaspekte wie "ungiftig" oder "biologisch abbaubar" müssten demnach in die Prüfliste aufgenommen werden.