Normung in Deutschland
Durch einen Vertrag von 1975 wurde das DIN von der Bundesrepublik Deutschland als zuständige Normungsorganisation für die Bundesrepublik Deutschland sowie als die nationale Normungsorganisation in nichtstaatlichen internationalen Normungsorganisationen anerkannt. Das DIN ist privatwirtschaftlich orientiert. Die Normungsarbeit erfolgt in geschlossenen Gremien. "Interessierte Kreise" – wie Lobbyverbände von Industrie und Umwelt – können an der Normenbildung mitwirken. Es wird angestrebt, die Entscheidungen im Konsens herbeizuführen.
Arbeiten die Umweltverbände kontinuierlich in den Normungsgremien mit, können sie Einfluss auf die ökologische Optimierung der Normeninhalte nehmen. Andernfalls können Normentwürfe nur im Nachhinein kommentiert werden, wenn sie im "Norm-Entwurfs-Portal" des DIN oder in den DIN-Mitteilungen angekündigt werden. Ist eine Norm beschlossene Sache, kann sie in einer "Normenauslegestelle" kostenlos eingesehen bzw. über den Beuth-Verlag erworben werden.
Normen in Europa und weltweit
Mit der Globalisierung gewinnen internationale (ISO) Normen an Bedeutung. Ziel der europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC ist es, europäischen Normen (EN) internationale Normen zu Grunde zu legen und diese möglichst unverändert zu übernehmen. Normenverweise in Rechtsetzungsakten führen dann zu einer gesamteuropäischen Verbindlichkeit und werden damit auch für Deutschland relevant. Über die Mitwirkung in den deutschen Normenausschüssen können die Umweltverbände auch in europäische und internationale Gremien entsandt werden.
Verbindlichkeit von Normen
Die Anwendung einer Norm ist grundsätzlich freiwillig. Der Gesetzgeber kann Normen aber auch für rechtsverbindlich erklären, indem er sie in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zitiert oder auf sie verweist. Damit werden z.B. unbestimmte Rechtsbegriffe, wie "Stand der Technik" oder "allgemein anerkannte Regeln der Technik" konkretisiert.
Normen kritisch betrachtet
Dies sorgt einerseits für Planungssicherheit. Andererseits kritisieren Umweltverbände negative Konsequenzen für den Schutz von Natur, Umwelt und Gesundheit. Denn Unternehmen, die auf Grundlage einer Norm handeln und sich dabei auf den "Stand der Technik" berufen, können im Schadensfall nur schwer haftbar gemacht werden. Dies macht es für betroffene Bürgerinnen und Bürger in der Regel kaum möglich, Entschädigungen gerichtlich durchzusetzen.
Umweltverbände engagieren sich in der Normung
Die "interessierten Kreise" entscheiden durch ihre Definitionen und Festlegungen in den Normenausschüssen in hohem Maße über Umweltstandards und Haftungsfragen. Es ist daher unabdingbar, dass Expertinnen und Experten der Umweltverbände kontinuierlich ökologische Aspekte in den Normungsprozess einbringen. Dies wird umso dringlicher, da im Zuge der Vereinheitlichung von Rechtsetzung innerhalb der EU und dem damit möglichen Verweis auf europäische Normen, die nationalen Regelungsinhalte immer häufiger durch de facto verbindliche europäische Normungsvorhaben abgelöst werden.