Die Anwendung einer Norm ist grundsätzlich freiwillig. Der Gesetzgeber kann Normen aber auch für rechtsverbindlich erklären, indem er sie in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zitiert oder auf sie verweist. Damit werden z.B. unbestimmte Rechtsbegriffe, wie "Stand der Technik" oder "allgemein anerkannte Regeln der Technik" konkretisiert.
Normen kritisch betrachtet
Dies sorgt einerseits für Planungssicherheit. Andererseits kritisieren Umweltverbände negative Konsequenzen für den Schutz von Natur, Umwelt und Gesundheit. Denn Unternehmen, die auf Grundlage einer Norm handeln und sich dabei auf den "Stand der Technik" berufen, können im Schadensfall nur schwer haftbar gemacht werden. Dies macht es für betroffene Bürgerinnen und Bürger in der Regel kaum möglich, Entschädigungen gerichtlich durchzusetzen.