Vor allem asiatische Länder möchten die "Smartness" als Gradmesser für die Nachhaltigkeit einer Kommune festlegen. Soll jedoch die Gesamtwirkung von Städten betrachtet werden, greift diese Definition zu kurz.
Die KNU-ExpertInnen setzen sich daher dafür ein, dass der Nachhaltigkeitsbegriff der Brundtlandt-Kommission zu Grunde gelegt wird. Im Jahr 1987 definierte sie das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung, wonach sie "den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen."
Der Teufel steckt im Detail …
Darüber hinaus fordern die KNU-Expertinnen eine angemessene Differenzierung von Nachhaltigkeitsindikatoren. So schlagen sie vor,
- beim Indikator für "Abfall" neben der Gesamtmenge auch das Aufkommen von gefährlichen Abfällen aufzunehmen.
- beim Indikator für "Energieverbrauch" zwischen fossilen und erneuerbaren Energieträgern zu unterscheiden. Die bisherige Erfassung der Gesamtzahl aller Kilowattstunden reicht nicht aus.
- für die Bewertung der Luftqualität nicht nur die Konzentration an Kohlendioxid, sondern auch die anderer Schadstoffe wie Ozon und Stickoxide zu betrachten.
Außerdem haben die Umweltverbände einen Indikator für Biodiversität eingebracht, bei dem zur Bewertung der biologischen Vielfalt beispielsweise die Anzahl von Vogel- und Waldarten anzugeben ist.